Meldewesen - Ärztlicher Kreisverband Bayreuth

Ärztehaus Oberfranken
Brandenburger Str. 4
95448 Bayreuth

Tel.: 0921 - 1500 - 557
Fax: 0921 - 1500 - 558
Ärztlicher Kreisverband Bayreuth
Körperschaft des öffentlichen Rechts
ÄKV-Bayreuth
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Meldewesen

Für Ärzte
Jeder Arzt, der entweder in Bayern ärztlich tätig ist oder hier seine Hauptwohnung hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich – spätestens innerhalb eines Monats – bei dem für ihn zuständigen Kreisverband oder Bezirksverband anzumelden.
Meldeordnung der Bayerische Landesärztekammer (Stand: 13.10.2019) - download

Dafür ist das beim ÄKV-Bayreuth erhältliche Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Formular zum download bitte hier klicken: "Meldebogen" (4 Seiten)

Sowie amtlich beglaubigten Abschriften bzw. amtlich beglaubigte Fotokopien der folgenden Nachweise:
  • Approbationsurkunde

Und falls zutreffend:
  • Promotionsurkunde
  • Erlaubnis zum Führen ausländischer akademischer Grade
  • Ernennungsurkunde(n)
  • Facharzturkunde(n)
  • Schwerpunktbezeichnungsurkunde(n)
  • Zusatzbezeichnungsurkunde(n)
  • sonst. Fachkunde(n) / ärztliche Qualifikation(en)

Gemäß Artikel 3 Absatz 6 Heilberufekammergesetz (Link zum HKaG)  sind Sie verpflichtet, sich gemäß Artikel 4/6 beim Kreisverband zu  melden, wenn  Sie Ihren Wohnsitz ohne ärztlich tätig zu sein, hierher  verlegen, oder wenn Sie im Bereich des Ärztlichen Kreisverbandes eine  Tätigkeit aufnehmen. Anzuzeigen sind auch Änderung des Namens  (Eheschließung) sowie der Erwerb eines akademischen Grades u. ä.  

Aus Infektionsschutzgründen muss derzeit von einer persönlichen Abgabe der Meldeunterlagen abgesehen werden.
Sie können sich bei Fragen gerne telefonisch mit dem Kreisverband in Verbindung setzen.



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